Psychotherapie:
Eine psychotherapeutische Sitzung dauert im Normalfall
50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.
Gesetzliche Krankenkassen:
Die Kosten für eine Psychotherapie werden grundsätzlich nur
von den Krankenkassen übernommen, wenn eine Kassenzulassung
vorhanden ist. Dies ist bei mir zurzeit nicht der Fall. Es
kann jedoch ein "Antrag auf Kostenerstattung für
außervertragliche Psychotherapie" bei der zuständigen
Krankenkasse gestellt werden, wenn Sie dringend einen
Therapieplatz brauchen und diesen trotz entsprechender Suche
nicht gefunden haben. Die einzelnen Krankenkassen handhaben
dies sehr unterschiedlich, daher bitte ich Sie, sich bei
Ihrer Kasse zu informieren, wie der Antrag gestellt werden
muss und wie erfolgsversprechend dies ist. Informationen
dazu finden Sie u.a. auch bei der Psychotherapeutenkammer
NRW. Gerne bespreche ich die Vorgehensweise mit Ihnen und
bin bei der Antragsstellung behilflich.
Privat oder Beihilfe Versicherte:
Größtenteils werden die Kosten für Psychotherapie
entsprechend erstattet, bitte überprüfen Sie hierzu jedoch
in jedem Fall Ihre individuellen Vertragsbedingungen. Bitte
erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Versicherung über die
Voraussetzungen für die Kostenübernahme (z.B. vorherige
Beantragung) und beantragen die ggf. notwendigen Formulare.
Selbstzahler:
Das Honorar wird individuell vereinbart und richtet sich
nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Coaching und Paarberatung:
Die Kosten werden von Krankenversicherungen
grundsätzlich nicht übernommen und sind selbst zu zahlen.
Dauer, Frequenz und das Honorar werden individuell
vereinbart. Als Basis dient die Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP).