Sprechen Sie mich gerne an, um Näheres zu erfahren!

Psychotherapie:

Eine psychotherapeutische Sitzung dauert im Normalfall 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt.

Gesetzliche Krankenkassen:

Die Kosten für eine Psychotherapie werden grundsätzlich nur von den Krankenkassen übernommen, wenn eine Kassenzulassung vorhanden ist. Dies ist bei mir zurzeit nicht der Fall. Es kann jedoch ein "Antrag auf Kostenerstattung für außervertragliche Psychotherapie" bei der zuständigen Krankenkasse gestellt werden, wenn Sie dringend einen Therapieplatz brauchen und diesen trotz entsprechender Suche nicht gefunden haben. Die einzelnen Krankenkassen handhaben dies sehr unterschiedlich, daher bitte ich Sie, sich bei Ihrer Kasse zu informieren, wie der Antrag gestellt werden muss und wie erfolgsversprechend dies ist. Informationen dazu finden Sie u.a. auch bei der Psychotherapeutenkammer NRW. Gerne bespreche ich die Vorgehensweise mit Ihnen und bin bei der Antragsstellung behilflich.

Privat oder Beihilfe Versicherte:

Größtenteils werden die Kosten für Psychotherapie entsprechend erstattet, bitte überprüfen Sie hierzu jedoch in jedem Fall Ihre individuellen Vertragsbedingungen. Bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Versicherung über die Voraussetzungen für die Kostenübernahme (z.B. vorherige Beantragung) und beantragen die ggf. notwendigen Formulare.

Selbstzahler:

Das Honorar wird individuell vereinbart und richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Coaching und Paarberatung:

Die Kosten werden von Krankenversicherungen grundsätzlich nicht übernommen und sind selbst zu zahlen. Dauer, Frequenz und das Honorar werden individuell vereinbart. Als Basis dient die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).